Studierenden-BAföG

Haben Sie einen Bescheid für das Studierenden-BAföG erhalten, der Ihnen zwar BAföG gewährt, der jedoch in der Höhe überhaupt nicht nachvollziehbar ist? Oder verwehrt Ihnen der Bescheid schlicht das BAföG und Sie wissen nicht, wieso? 

Wird Ihnen BAföG verwehrt oder nur in geringer Höhe wegen des Einkommens Ihrer Eltern gezahlt und diese denken gar nicht daran, Ihnen etwas zu geben – sie behaupten beispielsweise, dass sie schon eine Ausbildung finanzierten und daher nicht mehr zahlen müssen. Was tun? 

Warten Sie bei ihrem ersten Antrag schon mehr als sechs Wochen auf den Bescheid und können Sie dies finanziell nicht mehr bewerkstelligen? 

Oder Sie haben bereits Widerspruch gegen einen Bescheid eingelegt, der seit Monaten nicht beschieden wird und auch hier wissen Sie nicht, wie weiter? 

Wird Ihnen BAföG verweigert, weil Sie über 30 Jahre alt sind oder schon eine Ausbildung („Fachrichtungswechsel“) haben? 

Erhalten Sie kein BAföG, weil man Ihnen nach „Formblatt 5“ (§ 48 BAföG) vorwirft, nicht den Stand der Zwischenprüfung erreicht zu haben? Oder studieren Sie über die Förderungshöchstdauer hinaus und die Gründe dafür werden aberkannt? 

Fragen Sie sich, wieviel Vermögen oder Einkommen Sie bei Antragsstellung haben dürfen? 

Sie können von dem gewährten BAföG nicht leben und fragen sich, ob es ergänzende Leistungen von anderen Behörden (Jobcenter oder andere Sozialbehörden) 

Sie kriegen definitiv kein BAföG, wollen aber wissen, ob es andere Leistungen gibt, die Sie in Anspruch nehmen können? 

Verschaffen Sie sich in diesen oder ähnlichen Fragen Klarheit. Vereinbaren Sie einen Termin.