BAB

Haben Sie einen Bescheid der Bundesagentur erhalten, der Ihnen zwar BAB gewährt, der jedoch in der Höhe überhaupt nicht nachvollziehbar ist? 

Oder verwehrt Ihnen der Bescheid schlicht das BAB und Sie wissen nicht, wieso? Wird Ihnen dabei gar noch „vorgeworfen“, nicht bei den Eltern zu wohnen, obwohl es dafür gute Gründe gibt? 

Beziehungsweise wird Ihnen BAB verwehrt oder nur in geringer Höhe wegen des Einkommens Ihrer Eltern gezahlt und diese denken gar nicht daran, Ihnen etwas zu geben – sie behaupten nämlich, dass sie schon eine Ausbildung finanzierten und daher nicht mehr zahlen müssen. Was tun? 

Warten Sie bei ihrem ersten Antrag schon lange auf den Bescheid und können Sie dies finanziell nicht mehr bewerkstelligen? 

Oder Sie haben bereits Widerspruch gegen einen Bescheid eingelegt, der seit Monaten nicht beschieden wird und auch hier wissen Sie nicht, wie weiter? 

Wird Ihnen BAB verweigert, weil Sie über schon eine Ausbildung haben? 

Fragen Sie sich, wieviel Vermögen oder Einkommen Sie bei Antragsstellung haben dürfen? 

Sie können von dem gewährten BAB nicht die Miete zahlen bzw. leben und fragen sich, ob es ergänzende Leistungen von anderen Behörden (Jobcenter oder andere Sozialbehörden)

Oder Sie beantragten einen „Mietzuschuss“ zum BAB beim Jobcenter, welches Ihnen diesen nicht bewilligt oder sich ewig Zeit lässt?

Wurden Ihnen Fahrtkosten oder andere Aufwendungen wie Arbeitskleidung usw. nicht gewährt? 

In diesem oder ähnlichen Fällen sind Sie hier richtig. Vereinbaren Sie einen Termin.