Kennen Sie das?
Zwischen Studien- bzw. Ausbildungsstress suchen Sie das Studierendenwerk bzw. die entsprechend zuständigen Träger auf, füllen die zahlreichen Anträge auf Ausbildungsförderung aus und erhalten am Ende einen Bescheid, den Sie überhaupt nicht nachvollziehen können.
Oder schlimmer, Sie erhalten später einen Rückforderungsbescheid und wissen nicht, wo Ihnen der Kopf steht.
Hier fühlt man sich schnell klein gegenüber der großen Behörde und deren Mitarbeiter/innen, deren Behördensprache man weder spricht noch versteht.
In einer solchen, zumeist existenzbedrohenden Situation, ist es notwendig, nicht aufzugeben, sondern aktiv seine Rechte durchzusetzen.
Im Dschungel des sich ständig ändernden Ausbildungsförderungsrechts ist guter Rat vom spezialisierten Anwalt für BAföG wichtig, aber angesichts der Möglichkeit von staatlich garantierter Beratungs- und Prozesskostenhilfe nicht teuer.
Rechtsanwalt Marek Schauer ist auf dem Gebiet des BAföG- und Sozialrechts sattelfest, weil er Fachanwalt für Sozialrecht ist. Wichtiger aber ist die umfangreiche Praxiserfahrung durch eine Vielzahl von erfolgreich durchgeführten Widerspruchs- und Klageverfahren gegen Behörden.
Dank zeitgemäßer Kanzleiausstattung und überwiegend schriftlicher Verfahren bei Behörden und Gerichten können wir Sie bundesweit vertreten!
Was Ihr Rechtsanwalt für BAföG und BAB für Sie leisten kann
Haben Sie rechtliche Fragen oder ein Thema, bei dem Sie Rechtsanwalt Marek Schauer unterstützen kann?
Ihr persönlicher Rechtsanwalt Marek Schauer
Seit mehr als Jahren engagiere ich mich im Bereich BAföG. Bereits als Sozialreferent im Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der FU Berlin war ich jahrelang in der BAföG-Beratung tätig. Da lag es nah, dieses Engagement nach der Zulassung als Rechtsanwalt fortzusetzen.
Das Resultat sind Jahre Beratungs- und Vertretungspraxis überwiegend in Berlin und Brandenburg, aber auch bundesweit bei vielen deutschen Verwaltungsgerichten sowie gegen viele Studierendenwerke und andere Ausbildungsförderungsbehörden.