Haben Sie einen Bescheid für Schüler-BAföG erhalten, der Ihnen zwar BAföG gewährt, der jedoch in der Höhe überhaupt nicht nachvollziehbar ist?
Oder verwehrt Ihnen der Bescheid schlicht das BAföG und Sie wissen nicht, wieso? Wird Ihnen dabei gar noch „vorgeworfen“, nicht bei den Eltern zu wohnen, obwohl es dafür gute Gründe gibt?
Warten Sie bei ihrem ersten Antrag schon mehr als sechs Wochen auf den Bescheid und können Sie dies finanziell nicht mehr bewerkstelligen?
Oder Sie haben bereits Widerspruch gegen einen Bescheid eingelegt, der seit Monaten nicht beschieden wird und auch hier wissen Sie nicht, wie weiter?
Wird Ihnen BAföG verweigert, weil Sie über 30 Jahre alt sind oder schon eine Ausbildung haben?
Fragen Sie sich, wieviel Vermögen oder Einkommen Sie bei Antragsstellung haben dürfen?
Sie können von dem gewährten BAföG nicht die Miete zahlen bzw. leben und fragen sich, ob es ergänzende Leistungen von anderen Behörden (Jobcenter oder andere Sozialbehörden)
Oder Sie beantragten einen „Mietzuschuss“ zum BAföG beim Jobcenter, welches Ihnen diesen nicht bewilligt oder sich ewig Zeit lässt?
In diesen oder ähnlichen Fällen sind Sie hier richtig. Vereinbaren Sie einen Termin.