Kommt ihr Kind bald in eine Ausbildung oder ein Studium und Sie fragen sich, was für Pflichten den Kindesunterhalt betreffend auf Sie zukommen?
Ihr Kind hat BAföG/BAB beantragt und einen Bescheid erhalten, auf welchem Sie zu einem Betrag X zur Zahlung an das Kind verpflichtet werden – Sie denken jedoch gar nicht daran, weil es aus Ihrer Sicht gute Gründe dafür gibt, keinen (weiteren) Unterhalt zu zahlen?
Ihr Kind hat einen „Vorausleistungsantrag“ bei der BAföG/BAB-Behörde gestellt, weil Sie keinen Unterhalt gezahlt haben und nun kommt die Behörde auf Sie zu und verlangt Geld oder droht gar mit dem Familiengericht?
Eine Klageschrift vom Familiengericht liegt im Briefkasten. Was tun?
Ihr Kind hat einen Bachelorstudiengang abgeschlossen und will später einen Masterstudiengang absolvieren. Sie sollen laut BAföG-Amt dafür aufkommen. Stimmt das?
Sie fragen sich, ob bei der an sich bestehenden Unterhaltspflicht gegenüber Ihrem Kind sämtliche Belastungen für Sie im BAföG/BAB-Berechnungsbescheid berücksichtigt wurden.
Diese und ähnliche Fragen können beantwortet werden. Rufen Sie an, um einen Termin zu vereinbaren.