Wirft man Ihnen nach einem Datenabgleich mit den Finanzämtern oder auch sonst vor, Vermögen bei der Antragsstellung nicht angegeben zu haben? Sie sind jedoch der Ansicht, dass es sich nicht um Ihr Vermögen handelt?
Haben Sie eine Anhörung wegen angeblich unberechtigt bezogenem BAföG/BAB oder einen Rückforderungsbescheid?
Haben Sie sogar schon Post von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei wegen „Sozialbetrug“ oder „Betrug“ bekommen? Oder halten Sie bereits eine „Anklageschrift“, einen „Strafbefehl“ oder einen „Bußgeldbescheid“ in den Händen?
Oder haben Sie gar einen Rückforderungsbescheid für das BAföG/BAB erhalten, wonach Sie Geld zurückzahlen müssen?
Hier ist äußerste Vorsicht geboten. Verteidigung mit Erfolg gegen Strafvorwürfe und Rückforderungen gibt es regelmäßig dann, wenn frühzeitig Beratung vom Rechtsanwalt in Anspruch genommen wird. Wenn Angaben ohne Absprache gemacht wurden, kann viel Schaden entstehen, der nachträglich nicht beseitigt werden kann. Dies ist die Lehre aus zahlreichen Verfahren!
Bitte melden Sie sich daher möglichst vor weiteren Schritten an die Kanzlei!